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   OLG Düsseldorf, 28.10.2008 - I-18 U 36/08   

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OLG Düsseldorf, 28.10.2008 - I-18 U 36/08 (https://dejure.org/2008,9185)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.10.2008 - I-18 U 36/08 (https://dejure.org/2008,9185)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Oktober 2008 - I-18 U 36/08 (https://dejure.org/2008,9185)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung eines Firmenfortführers nach § 25 Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) bei Übernahme des den Schwerpunkt des Unternehmens bildenden wesentlichen Kerns; Fortführung des nur 10% der Mitarbeiter beschäftigenden Geschäftsbereichs "Adressen" als Fortführung des ...

  • Judicialis

    HGB § 13; ; HGB § 25; ; HGB § 25 Abs. 1; ; UStG § 1 Abs. 1 a

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 13; HGB § 25 Abs. 1; UStG § 1 Abs. 1a
    Zum Vorliegen der Voraussetzungen für eine Haftung wegen Firmenfortführung gemäß § 25 HGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2009, 314
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Düsseldorf, 05.09.2007 - 39 O 9/07

    Zahlungsanspruch unter dem Gesichtspunkt der Firmenfortführung; Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.2008 - 18 U 36/08
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 05.09.2007 - 39 O 9/07 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 05.09.2007 - 39 O 9/07 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BGH, 28.11.2005 - II ZR 355/03

    Begriff der Firmenfortführung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.2008 - 18 U 36/08
    Eine Unternehmensfortführung im Sinne des § 25 Abs. 1 HGB ist gegeben, wenn ein Unternehmen in seinem wesentlichen Bestand fortgeführt wird, der Tätigkeitsbereich, die innere Organisation und die Räumlichkeiten ebenso wie Kunden- und Lieferantenbeziehungen jedenfalls im Kern beibehalten und/oder Teile des Personals übernommen werden (BGH NJW 2006, 1001, 1002; Baumbach/Hopt, HGB, 33. Aufl. § 25 Rdnr. 6).
  • BGH, 04.11.1991 - II ZR 85/91

    Begriff der Firmenfortführung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.2008 - 18 U 36/08
    Die in § 25 Abs. 1 HGB vorgesehene Rechtsfolge greift vielmehr auch dann ein, wenn einzelne Vermögensbestandteile oder Betätigungsfelder von der Übernahme ausgeschlossen werden, solange nur der den Schwerpunkt des Unternehmens bildende wesentliche Kern desselben übernommen wird, so dass sich der nach außen für den Rechtsverkehr in Erscheinung tretende Tatbestand als Weiterführung des Unternehmens in seinem wesentlichen Bestand darstellt (BGH NJW 1992, 911; Baumbach/Hopt, HGB, 33. Aufl. § 25 Rdnr. 6).
  • BGH, 05.02.1979 - II ZR 117/78

    Begriff des Handelsgeschäfts; Erwerb eines Maklerunternehmens; Begriff des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.2008 - 18 U 36/08
    Ferner gilt § 25 Abs. 1 HGB bei dem Erwerb eines Unternehmensteils auch dann, wenn zwar nicht der den Schwerpunkt bildende Unternehmenskern veräußert wird, sondern eine zwar weisungsabhängige, aber im Verkehr selbständigen Zweigniederlassung, wobei der Übernehmer dann allerdings nur für die dort begründeten Verbindlichkeiten haftet (BGH WM 1979, 576 f.; OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 1184, 1186; Staudinger/Hüffer, HGB, 4. Aufl., Rdnrn. 42 f.; Baumbach/Hopt, HGB, 33. Aufl. § 25 Rdnrn. 6, 11).
  • OLG Düsseldorf, 04.05.1995 - 6 U 93/94
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.2008 - 18 U 36/08
    Ferner gilt § 25 Abs. 1 HGB bei dem Erwerb eines Unternehmensteils auch dann, wenn zwar nicht der den Schwerpunkt bildende Unternehmenskern veräußert wird, sondern eine zwar weisungsabhängige, aber im Verkehr selbständigen Zweigniederlassung, wobei der Übernehmer dann allerdings nur für die dort begründeten Verbindlichkeiten haftet (BGH WM 1979, 576 f.; OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 1184, 1186; Staudinger/Hüffer, HGB, 4. Aufl., Rdnrn. 42 f.; Baumbach/Hopt, HGB, 33. Aufl. § 25 Rdnrn. 6, 11).
  • VG Schleswig, 19.10.2020 - 4 B 32/20

    Gewerbesteuer - Haftungsbescheid

    Eine Fortführung des Handelsgeschäfts liegt dabei bereits dann vor, wenn der den Schwerpunkt des Unternehmens bildende Kern weitergeführt wird (BGH, Beschluss vom 07. Dezember 2009 - II ZR 229/08 -, juris, Rn. 2; BGH, Urteil vom 16. September 2009 - VIII ZR 321/08 -, juris, Rn. 18; OLG Düsseldorf, Urteil vom 28. Oktober 2008 - I-18 U 36/08 -, juris, Rn. 14).
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